WICHTIGE HINWEISE:
- Für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen über die Verhütung von Unfällen auf Baustellen ist die Bauunternehmung bzw. der Auftraggeber verantwortlich.
- Es können ausschließlich Bestellungen bearbeitet werden, die über unsere Dispo erfolgen.
- Notwendige Straßen- oder Gehwegsperrungen sowie andere verkehrstechnische Regelungen, sind vom Auftraggeber rechtzeitig zu veranlassen.
- Diese Preise beinhalten folgende bauseitige Leistungen:
1.Einwandfreier, tragfähiger Zufahrtsweg und ebener, ausreichend tragfähiger Aufstellplatz für die eingesetzte Maschinengröße. 2. Geeigneter Reinigungsplatz zum Reinigen der Pumpe auf der Baustelle. 3.Stellung eines eingewiesenen Einweisers für die Betonpumpe und die Fahrmischer.
- Für die Pumpfähigkeit des zu fördernden Betons nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2/-3 ist grundsätzlich der Besteller verantwortlich.
- Bei Einsätzen mit Rohr- und Schlauchleitungen ist eine ausreichende Menge Anpumpmischung (Schlempe) zu bestellen.
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- Bei Einsatz von Rohr- und Schlauchleitungen bis DN 80 ist Beton mit einer maximalen Körnung von 0-16 mm und erhöhtem Leimgehalt erforderlich, bei Stahlfaserbetonen sind Rohr- / Schlauchleitungen von mind. DN 100 bzw. DN 125 erforderlich.
- Die Stundensatzabrechnung erfolgt bei Unterschreitung der Mindestfördermengen. Diese wird berechnet bei Einsätzen mit Schlauchleitung von Ankunft bis Abfahrt Baustelle, bei Einsätzen ohne Schlauchleitungen von Pumpbeginn / best. Pumpbeginn bis Pumpende. Jeweils zuzüglich des Grundpreises.
- Wir verweisen auf die bauseitige Bereitstellung von Hilfskräften für den Auf- und Abbau sowie der Reinigung der benötigten Schlauch- und Rohrleitung.
- Schlauch- oder Rohrleitungen dürfen aus Sicherheitsgründen nur liegend, nicht am Ausleger hängend, verwendet werden.
- Sonn- und Feiertagszuschlag berechnen wir Ihnen nach Vereinbarung.
- Rundverteiler und stationäres Equipment können bei uns angemietet werden.
- Bei Terminverschiebung und Ausfall der Pumpe sind wir nicht kostenersatzpflichtig.
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