Aufstellort der Betonpumpe

Folgende Punkte müssen hierbei beachtet werden:





















































































Achtung Kippgefahr!

Achtung Kippgefahr!
Am Aufstellungsort müssen alle vier Maschinenstützen voll auszufahren sein. Die Standsicherheit ist sonst nicht gewährleistet. Die genauen Abmessungen der Betonpumpen müssen schon bei Auftragsvergabe verbindlich mitgeteilt bzw. erfragt werden.

Am Aufstellort müssen die Flächen zur vollständigen Abstützung vorbereitet sein.

Der Untergrund muss ausreichende Tragfähigkeit besitzen, der zulässige Bodendruck muss dem Maschinisten mitgeteilt werden, damit er den erforderlichen lastverteilenden Unterbau vornehmen kann.

Wegen der hohen Stützkräfte unter den Abstützungen müssen Abstände zu Baugruben eingehalten werden, ggf. nach statischer Berechnung. Auch hier hat die Bauleitung großen Einfluss; eine frühzeitige Abstimmung über den erforderlichen Randabstand ist entscheidend für die erforderliche Reichweite der Betonpumpe.

Die Baustelle hat den Betonpumpenmaschinisten über frisch verfüllte Gräben und Baugruben Hohlräume durch Rohrleitungen oder Gewölbe zu informieren.

Liegen solche Verhältnisse vor, so darf nicht aufgebaut werden. Auch ein lastverteilender Unterbau reicht hier nicht aus.

Der Untergrund muß die auftretenden Eckstützkräfte sicher auf- nehmen. Die Eckstützkräfte sind auf einem Schild an jeder Stütze angebracht.
Von Baugruben und Böschungen muss ein Sicherheitsabstand (A) eingehalten werden.
Bei der Aufstellung neben Gruben mit senkrechten Verbau ist ein statischer Nachweis des Verbaus unter Ansatz der größten auftretenden Eckstützkräfte erforderlich.